Das vor Gerichten und Finanzämtern anerkannte Gutachten bemisst den Marktwert einer Immobilie anhand von Beschaffenheit der Bausubstanz, Eigenschaften der Immobilie, der Lage sowie rechtlicher Gegebenheiten und darf nur von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden.
Die nach § 194 BauGB von Scharfenort Immobilien erstellten Verkehrswertgutachten sind: